Ambulante Pflegeleistung

Behandlungspflege nach SGB V

Zur Behandlungspflege gehören – einfach formuliert – die Pflegeleistungen, die nicht die Grundpflege betreffen. Tätigkeiten, die wir ihm Rahmen der Behandlungspflege ausführen:

  • Wundversorgung
  • Medikamentendosierung, -verabreichung, -bereitstellung
  • Kompressionen
  • Kontrolle von Blutzucker, Blutdruck, Puls
  • Legen und Versorgen von Blasen- und anderen Kathetern
  • Schmerztherapie in Zusammenarbeit mit Partnern
  • Portversorgung
  • Palliativpflege
  • Parenterale Ernährung

Die Mitarbeiter suchen wir jeweils gezielt im Hinblick auf den Pflegekunden uns seinen Pflegebedarf aus.

Unsere besondere Qualifikation: Palliativpflege

Da zu unserem Team Mitarbeiter gehören, die für die Palliativpflege qualifiziert und auch für die Sterbebegleitung ausgebildet sind, können wir unsere Kunden bis zum Schluss pflegen und auch die Angehörigen betreuen, wenn sie dies wünschen. Viele unserer Kunden gibt dies die Sicherheit, weil sie sicher sein können, den Pflegedienst nicht wechseln zu müssen, wenn es ihnen schlechter geht.

Ist die Medikation des Hausarztes nicht mehr ausreichend, arbeiten wir mit einem Palliativteam zusammen, das in diesem Fall die Medikation übernimmt – unser Mitarbeiter bleibt für den Pflegekunden weiterhin der vertraute Ansprechpartner.

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Grundpflege

Die Leistungen im Rahmen der Grundpflege werden von den einzelnen Krankenkassen in sogenannten Leistungskomplexen geregelt, wie z.B. die „große Morgentoilette“ oder die „große Abendtoilette“. Dort ist genau aufgeschlüsselt, für welche Leistungen je nach Pflegegrad wie viel Zeit zur Verfügung steht.

Zur Grundpflege gehören u.a.:

  • Hilfestellung bei der Körperpflege
  • Duschen und Baden
  • An- und Auskleiden
  • Hautpflege

Sind für die Grundpflege Hilfsmittel erforderlich, lassen wir uns nach Möglichkeit vom behandelnden Arzt ein Rezept ausstellen. Damit wir die Grundpflege adäquat durchführen können, sind u.U. weitere Hilfsmittel nötig wie z.B. ein Duschstuhl oder ein Badewannenlift.

Verhinderungspflege

Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege stehen Menschen mit Pflegegrad zu. Es ist nicht vorgeschrieben, diese Leistungen „am Stück“ abzurufen, die acht Wochen im Jahr lassen sich auch – in Stunden umgerechnet – auf das Jahr verteilen, um die Angehörigen eines Pflegebedürftigen zu entlasten. Natürlich gibt es auch den Fall, dass sich in der Regel die Angehörigen um den Pflegekunden kümmern und uns nur einmal im Jahr für die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wenn sie in Urlaub fahren.

Leistungen der Pflegekassen für die ambulante Pflege nach Pflegegrad in Euro

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Ambulante Grundleistungen 125* 316 545 728 901
Ambulante Sachleistungen 689 1298 1612 1995

 

Pflegegrad statt Pflegestufe – was sich 2017 verbessert hat

Gerade für Menschen mit Demenz bringt die Anfang 2017 eingeführte Umstellung auf Pflegegrade deutliche Verbesserungen. Zentrales Beurteilungskriterium für eine Pflegebedürftigkeit ist nicht mehr die die körperliche Einschränkung des Betroffenen, sondern seine Selbstständigkeit. Psychische und physische Beeinträchtigungen werden im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit nun gleichermaßen berücksichtigt. Damit sind für die Betroffenen höhere Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen in der Pflege verbunden.

Mit der Neuregelung sind auch für uns als Pflegedienst praktische Verbesserungen verbunden. Wir können uns dem Pflegebedürftigen intensiver zuwenden, weil nicht mehr minutengenau nach Zeiten abrechnen müssen. Stattdessen gibt es Zeitkorridore und wir können besser auf die Situation jedes einzelnen eingehen.

Jedem Kunden mit Pflegegrad stehen im Monat 125 Euro pro Monat für Betreuungsleistungen zur Verfügung. Wie diese Mittel eingesetzt werden, kann der Pflegebedürftige frei wählen. So können wir in diesem Rahmen auch hauswirtschaftliche Dienstleistungen erbringen.

Permanente Pflegefachkraft in Schulen und Kitas

Nicht nur ältere Menschen nehmen Pflegedienstleistungen in Anspruch, um im Alltag zurechtzukommen. Auch Kinder mit schweren Erkrankungen benötigen eine auf sie abgestimmte Betreuung. Eine unserer Mitarbeiterinnen ist als Pflegefachkraft für die Betreuung von Kindern ausgebildet und begleitet Kinder auch in der Kita und in der Schule, d.h. hier bieten wir nach Absprache mit der Krankenkasse eine permanente Begleitung und Betreuung an. Dadurch entlasten wir Eltern, die mit unserer Hilfe die Möglichkeit haben, wieder in den Berufsalltag zurückzufinden.

Möchten auch Sie eine permanente Pflegefachkraft für Ihr Kind in Anspruch nehmen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir klären mit Ihrer Krankenkasse, in welchem Rahmen wir Sie unterstützen und Ihr Kind begleiten können.

Geht der Betreuungsbedarf in Richtung Intensivpflege, kann es vorkommen, dass wir mit unserem Team eine angemessene Betreuung nicht sicherstellen können.

Betreuung von Demenzkranken

Ob Demenz oder Alzheimer – immer mehr Menschen gehören zur Gruppe derjenigen, die sich im Alltag ohne die Hilfe anderer Menschen nicht mehr zurechtfinden. Die Betreuung von an Demenz Erkrankten bedeutet für die Angehörigen eine enorme zeitliche und psychische Belastung – hier bieten wir den Angehörigen als Pflegedienst eine Entlastung und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite – eine ausgebildete Betreuungsfachkraft für Demenzkranke gehört zu unserem Team.

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Gute Zusammenarbeit mit den Hausärzten

Im Bereich der Medikation sind wir für die Hausärzte unserer Kunden ein wichtiger Ansprechpartner, denn wir sehen unsere Kunden regelmäßig, kennen ihren Allgemeinzustand sehr genau und dokumentieren nicht unsere Pflegeleistungen, sondern auch die Medikation.

Auch bei der Wundversorgung ist die Kooperation mit den Hausärzten eng. In der Regel verschreiben die Ärzte die Verbandsmaterialien, die wir für unsere Kunden bevorzugen. Wir übernehmen die Wundversorgung und der Hausarzt erhält von uns einen Wundbericht.

Hauswirtschaftliche Betreuung

Wäsche waschen, Unterhaltsreinigung oder Mülltrennung, den Einkauf besorgen – im Rahmen der hauswirtschaftlichen Betreuung bieten wir als Dienstleistung all das an, was der Kunde nicht mehr allein schafft und unterstützen ihn dabei, weiterhin zu Hause zu leben.

Den Turnus für unsere Besuche sprechen wir mit dem Kunden ab, d.h. der Kunde kennt vorab die Termine, zu denen eine Mitarbeiterin ihn besucht. Bei der Terminabsprache versuchen wir nach Möglichkeit, auf die Wünsche unserer Kunden Rücksicht zu nehmen.

Im Erstgespräch klären wir gern mit Ihnen, welche Leistungen Sie je nach Pflegegrad in Anspruch nehmen können.

Betreuung und Entlastung (nach § 45b SGB XI)

Betreuung heißt für uns, dass wir uns die Zeit nehmen, uns in den Kunden und seine Bedürfnisse hineinzuversetzen. Wir versuchen immer wieder aufs Neue herauszufinden: Wie möchte der Kunde die Zeit mit uns verbringen? Was freut ihn? Wie können wir mit unserer Hilfe zu seinem Wohlergehen beitragen? Hier gilt es für uns nicht, stur einen Tätigkeitskatalog abzuarbeiten, sondern vor allem darum, auf den Menschen einzugehen. Gerade Demenzkranke unterstützen wir dabei, den Alltag mit gewohnten Abläufen zu strukturieren, damit sie sich in ihrer eigenen Umgebung möglichst gut zurechtfinden und sich weiterhin zu Hause wohlfühlen können. Dazu kann auch ein Spaziergang gehören, ein Kinobesuch oder ein Bastel- und Spielenachmittag.

Weitere Leistungen – unser Service

  • Anträge bei Kranken- und Pflegekasse – wir unterstützen Sie
  • Pflegegrad beantragen – wir helfen Ihnen
  • Vorbereitung für ein Pflegegutachten, wenn der Besuch eines Gutachters des MDK ansteht
  • Wir vermitteln bei Bedarf Essen auf Rädern, Fußpflege, Haushaltshilfen, einen Friseur und mehr

Unsere Partner

  • Essen auf Rädern
  • Hausnotrufsysteme Deutsches Rotes Kreuz
  • Pflegeartikel (Pflegebox)
  • Hilfsmittel (z.B. Pflegebett, Rollator, Kompressionsstrümpfe)
  • Friseurin

Die von uns empfohlene Friseurin ist ein Tipp, nicht nur weil unsere Mitarbeiterinnen selbst bei ihr Kunde sind, sondern auch, weil sie mit älteren Menschen und Demenzkranken vorbildlich umzugehen versteht.